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Nutzungsbedingungen

Fassung

Entwurf – noch nicht rechtsverbindlich.

Diese Seite zeigt, welche Punkte in die Bedingungen eines Software-Abos für Privatpersonen in Österreich gehören und welche Grenzen dabei zwingend gelten. Ausformuliert ist noch nichts. Vor dem ersten bezahlten Abo sollte eine Anwältin oder ein Anwalt darüber schauen – besonders über die Punkte 8, 9 und 12.

1Wofür diese Bedingungen gelten

Zuerst muss klar sein, worauf sich der Text bezieht und für wen. Wichtig ist dabei eine Regel, die viele Bedingungen zu Fall bringt: Was an einer Stelle steht, an der niemand damit rechnet, gilt gar nicht. Überraschungen dürfen nicht vergraben werden, und unverständlich formulierte Klauseln sind unwirksam.

§ 864a ABGB zu überraschenden Klauseln, § 6 Abs. 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zum Gebot der Verständlichkeit. Bei Verbrauchern gilt: Eine zu weit gefasste Klausel wird nicht auf das zulässige Maß zurückgestutzt, sie fällt ganz weg.

2Mit wem du den Vertrag schließt

Name, Anschrift und Kontaktdaten – wortgleich mit dem Impressum.

Wortgleich ist hier wichtig: Zwei Fassungen desselben Namens an zwei Stellen sind der einfachste Weg, sich angreifbar zu machen.

3Wie der Vertrag zustande kommt

Der Ablauf muss lückenlos beschrieben sein: von der Anmeldung über die Auswahl bis zum Klick, der Geld kostet. Zwei Dinge sind dabei zwingend, und beide sind mehr als Text – sie müssen gebaut werden.

Der Knopf, der Geld kostet

Die Schaltfläche, mit der bestellt wird, muss unmissverständlich sagen, dass sie kostet. „Weiter“ genügt nicht. Fehlt die klare Beschriftung, ist der Kunde an den Vertrag nicht gebunden.

Beschriftung festlegen, üblich ist „zahlungspflichtig bestellen“.

Die Bestätigung nach dem Kauf

Nach dem Abschluss muss eine Bestätigung kommen, die man behalten kann – eine E-Mail oder ein PDF. Eine Website zählt dafür nicht, und ein Link auf eine Website genügt nicht: Der Inhalt muss in der Mail selbst stehen.

Was in der Bestätigungsmail steht und wann sie verschickt wird.

Weitere Angaben zum Ablauf

§ 8 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) für die Beschriftung des Knopfes, § 7 Abs. 3 FAGG für die Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, §§ 9 bis 11 ECG für die Angaben zum Ablauf und die Eingangsbestätigung.

4Was Luan kann – und was nicht

Je genauer hier steht, was versprochen wird, desto weniger Streit gibt es später. Und was vor dem Kauf versprochen wurde, wird Teil des Vertrags – man kann es nachher nicht einseitig zurücknehmen.

§ 4 Abs. 1 Z 15 und 16 sowie § 4 Abs. 2 FAGG.

5Mindestalter

Wer noch nicht volljährig ist, kann nicht jeden Vertrag allein schließen. Bei einem kostenpflichtigen Abo ist das relevant, also muss eine Altersgrenze festgelegt werden.

Ab welchem Alter ein Konto angelegt werden darf und was für Jüngere gilt.

§§ 151 und 170 ABGB zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.

6Verfügbarkeit

Kein Dienst läuft ununterbrochen. Man darf das sagen – aber man darf nicht jede Verfügbarkeit ausschließen. Ein Abo, das nichts schuldet, wäre gröblich benachteiligend und die Klausel damit unwirksam.

§ 879 Abs. 3 ABGB.

7Was wir von dir erwarten

8Preise, Credits und Zahlung

Ein Credit ist bei Luan ein Gesprächszug. Weil das eine eigene Erfindung ist und keine Selbstverständlichkeit, muss hier besonders sorgfältig stehen, was er kostet und was ihn verbraucht.

Preisänderungen – der heikelste Punkt

Preise später zu erhöhen ist streng geregelt. Innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss geht es gar nicht. Danach nur, wenn im Vertrag steht, wovon eine Änderung abhängt, dieser Umstand nicht in unserer Hand liegt – und wenn Senkungen genauso weitergegeben werden wie Erhöhungen.

Regelung zu Preisänderungen, oder der bewusste Verzicht darauf.

§ 5 Abs. 2 ECG und § 4 Abs. 1 Z 4 FAGG zu den Preisangaben, § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG zu Preisänderungen, § 6 Abs. 1 Z 13 KSchG zu Mahnspesen und Verzugszinsen.

9Laufzeit und Kündigung

Die Grundregel ist einfach: Kündigen darf nie schwerer sein als abschließen. Wer sich in zwei Klicks anmelden kann, muss sich in zwei Klicks abmelden können.

§ 6 Abs. 1 Z 1 KSchG gegen zu lange Bindung, § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG dagegen, für eine Kündigung eine strengere Form zu verlangen als für den Abschluss, § 6 Abs. 2 Z 3 KSchG zur stillschweigenden Verlängerung.

10Änderungen an Luan und an diesen Bedingungen

Ein Assistent, der sich weiterentwickelt, ändert sich zwangsläufig. Änderungen dürfen aber nicht einfach über die Köpfe hinweg geschehen – und wem eine Änderung nicht passt, der muss aussteigen können.

§ 6 Abs. 2 Z 3 KSchG, § 25 Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) zu Änderungen an einer digitalen Leistung.

11Wenn etwas nicht funktioniert

Für Software und Onlinedienste gilt seit 2022 ein eigenes Gewährleistungsrecht. Es bringt eine Pflicht mit, die viele übersehen: Solange der Dienst läuft, muss er auch aktuell gehalten werden.

Eine Warnung für den Feinschliff: Von dem, was ein Kunde üblicherweise erwarten darf, kann man nur abweichen, wenn er dem gesondert und ausdrücklich zustimmt. Ein Satz in den Bedingungen genügt dafür ausdrücklich nicht – es bräuchte ein eigenes Häkchen.

Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG); § 9 KSchG verbietet, Gewährleistungsrechte vorab auszuschließen.

12Haftung

Hier steht in Vorlagen aus dem Internet am häufigsten etwas Unwirksames. Die Grenzen sind hart: Für Schäden an Leben und Gesundheit kann man die Haftung nie ausschließen. Für alles andere kann man sie ausschließen, wenn man leicht fahrlässig gehandelt hat – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht.

§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG. Pauschale Höchstbeträge gegenüber Verbrauchern sind heikel.

13Rechte an Inhalten

14Sperre und Kündigung durch uns

Ein Konto zu sperren ist der härteste Eingriff, den wir vornehmen können. Die Gründe müssen deshalb abschließend aufgezählt sein, und der Weg dorthin muss abgestuft sein: erst warnen, dann einschränken, dann sperren.

15Datenschutz

Was mit deinen Daten geschieht, steht in der Datenschutzerklärung.

Wichtig ist, was hier NICHT stehen darf: eine Einwilligung in die Datenverarbeitung. Eine Einwilligung muss getrennt und freiwillig erteilt werden; in Nutzungsbedingungen versteckt wäre sie unwirksam.

Artikel 7 DSGVO.

16Streitbeilegung

Zuständige Schlichtungsstelle und die Erklärung, ob wir dort teilnehmen – wortgleich mit dem Impressum.

Kein Link auf die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der EU: Sie wurde eingestellt.

§ 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz.

17Schlussbestimmungen

Die letzten zwei Punkte sind der klassische Fehler beim Abschreiben deutscher Vorlagen – in Österreich gelten strengere Regeln.

Artikel 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung zur Rechtswahl, § 14 KSchG zum Gerichtsstand.

·Was dafür noch gebaut werden muss

Drei Punkte auf dieser Seite lassen sich nicht durch Text erfüllen – sie brauchen Änderungen an der Anwendung:

Dazu kommt ab 1. Oktober 2026 der Widerrufsknopf – dazu steht das Nötige auf der Seite Widerruf.